Der Inhaber der Hundeschule Uwe Griesbaum hat die Erlaubnis zum Betrieb einer Hundeschule (gewerbsmäßig für Dritte Hunde auszubilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anzuleiten (§11 Abs. 1 Ziff. 8f TierschG.)) durch die zuständige Behörde erhalten.