Informationen zum Übungsgelände

 

40 Parkplätze

 

Überdachter Bereich bei
Regenwetter

 

Beschatteter Bereich
im Sommer

 

8000qm eingezäuntes
Übungsgelände

 

Trinkwasser für unsere
Hunde

 

WC-Anlage

 

Schulungsraum

 

 

Der Inhaber der Hundeschule Uwe Griesbaum hat die Erlaubnis zum Betrieb einer Hundeschule (gewerbsmäßig für Dritte Hunde auszubilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anzuleiten (§11 Abs. 1 Ziff. 8f TierschG.)) durch die zuständige Behörde erhalten.

 

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!Das Prüfungsschema wurde ab 2019 verändert!

- Die Abbildung wird aktualisiert -

 

Begleithundeprüfung

 

 

A)   Begleithundprüfung auf einem Übungsplatz (Gesamtpunktzahl 60)

 

Jede Einzelübung beginnt und endet mit der Grundstellung „Gst“. Der Hund sitzt auf der linken Seite gerade, ruhig und aufmerksam neben seinem Hundeführer „FH“ mit dem rechten Schulterblatt auf Kniehöhe. Das Einnehmen der Gst ist zu Beginn jeder Übung nur einmal erlaubt. In der Gst steht der HF in sportlicher Haltung. Eine Grätschstellung ist nicht erlaubt. Die Endgrundstellung der vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung der folgenden Übung verwendet werden. Körperhilfen des HFs sind nicht gestattet, werden sie angewandt, erfolgt Punktabzug. Das Mitführen von Triebmitteln oder Spielgegenständen ist nicht gestattet. Kann ein HF aufgrund körperlicher Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt ausführen, so hat er dieses vor Beginn der Prüfung dem Leistungsrichter (LR) mitzuteilen. Lässt eine Behinderung des HFs das Führen des Hundes an der linken Seite des HFs nicht zu, so darf der Hund analog an der rechten Seite geführt werden.

 

Der LR gibt die Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles Weitere, wie Wendungen, Halt, Wechseln der Gangart usw., wird ohne Anweisung des LRs ausgeführt. Es ist jedoch dem HF gestattet, diese Anweisungen vom LR zu erfragen.

 

Das Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung erlaubt. Danach kann der HF eine neue Gst einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3 Sekunden) einzuhalten. Zwischen den Übungen muss der Hund bei Fuß geführt werden.

 

1.    Leinenführigkeit (15 Punkte)

 

Hörzeichen (HZ) für „Fuß gehen“

 

Von der Gst aus hat der am tierschutzgerechten handelsüblichen Halsband oder Brustgeschirr angeleinte Hunde seinem HF für “Fuß gehen“ freudig zu folgen. Das Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein. Die Gst ist einzunehmen, wenn der zweite HF, der seinen Hund zur Ablage führt, die Gst für die Übung „Ablegen unter Ablenkung“ eingenommen hat. Ab dieser eingenommenen Grundstellung beginnt für beide Hunde die Bewertung.

 

Zu Beginn der Übung geht der HF mit seinem Hund 50 Schritte ohne anzuhalten geradeaus. Nach der Kehrtwendung und weiteren 10 bis 15 Schritten zeigt der HF jeweils mit dem HZ für „Fuß gehen“ den Laufschritt und den langsamen Schritt (je 10-15 Schritte). Der Übergang vom Laufschritt in den langsamen Schritt muss ohne Zwischenschritte ausgeführt werden.

Die verschiedenen Gangarten müssen sich deutlich in der Geschwindigkeit unterscheiden. Im normalen Schritt sind entsprechend der Skizze dann zwei Rechts-, eine Links- und zwei Kehrtwendungen sowie ein Anhalten nach der zweiten Kehrtwendung auszuführen. Der Hund hat stets mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe an der linken Seite des HFs zu bleiben; er darf nicht vor, nach oder seitlich laufen.

 

Das Anhalten ist mindestens einmal aus dem normalen Schritt entsprechend der Skizze nach der zweiten Kehrtwendung zu zeigen.

 

Das HZ ist dem HF nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart gestattet. Bleibt der HF stehen, hat der Hund sich schnell ohne Einwirkung des HFs zu setzen. Der HF darf hierbei seine Gst nicht verändern und insbesondere nicht an den evtl. abseits sitzenden Hund herantreten. Die Führleine ist während des Führens in der linken Hand zu halten und muss durchhängen. Am Ende der Übung geht der HF mit seinem Hund auf Anweisung des LRs in eine sich bewegende Gruppe von mindestens vier Personen.

 

Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren des HFs bei den Wendungen sind fehlerhaft.

 

Gruppe:

 

Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in der Leinenführigkeit und in der Freifolge zu zeigen. Der HF muss mit seinem Hund dabei eine Person rechts und eine Person links (z.B. in Form einer 8) umgehen und mindestens einmal in der Gruppe in der Nähe einer Person anhalten. Dem LR ist es freigestellt, eine Wiederholung zu fordern. Auf Anweisung des LRs verlässt der HF mit seinem Hund die Gruppe und nimmt die Endgrundstellung ein. Das Loben des Hundes ist nach dem Verlassen der Gruppe nur in der abschließenden Gst erlaubt.

 

Kehrtwendung (180°)

 

Die Kehrtwendung ist vom HF nach links (180 Grad auf der Stelle drehend) zu zeigen. Dabei sind zwei Varianten möglich:

 

-       Der Hund geht mit einer Rechtswendung hinter dem Hundeführer herum

-       Der Hund zeigt eine Linkskehrtwendung um 180 Grad auf der Stelle drehend

 

Innerhalb einer Prüfung ist nur eine der beiden Varianten möglich.

 

2.    Freifolgen (15 Punkte)

 

HZ für „Fuß gehen“

 

Auf Anordnung des LRs wird der Hund in der Gst abgeleint. Der HF hängt sich die Führerleine um die Schulter oder steckt sie in die Tasche (jeweils in die vom Hund abgewandte Seite) und begibt sich mit seinem freifolgenden Hund sofort wieder in die Personengruppe, um dort mindestens einmal zu halten. Nach Verlassen der Gruppe nimmt der HF kurz die Gst ein und beginnt dann die Freifolge analog der Festlegungen zu Übung 1.

 

3.    Sitzübung (10 Punkte)

 

HZ für „Fuß gehen“, „Absitzen“

 

Von der Gst aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus. Nach mindestens 10 bis 15 Schritten nimmt der HF eine Gst ein, gibt das HZ für „Absitzen“ und entfernt sich weitere 15 Schritte. Er dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des LRs geht der HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite die Gst ein. Wenn sich der Hund anstatt sich zu sitzen, legt oder stehen bleibt, werden hierfür 5 Punkte entwertet.

 

4.    Ablegen in Verbindung mit Herankommen (10 Punkte)

 

HZ für „Ablegen“, „Herankommen“, „Fuß gehen“

 

Von der Gst aus geht der HF mit seinem Hund auf das HZ für „Fuß gehen“ geradeaus. Nach mindestens 10 bis 15 Schritte nimmt der HF eine Gst ein, gibt das HZ für „Ablegen“ und entfernt sich weitere 30 Schritte. Er Dreht sich sofort zu seinem Hund um und bleibt still stehen. Auf Anweisung des LRs ruft der HF seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart hat sich der Hund seinem HF zu nähern und sich dicht vor ihn zu setzen. Auf das HZ für „Fuß gehen“ hat sich der Hund neben seinen HF zu setzen. Bleibt der Hund stehen oder setzt er sich, kommt jedoch einwandfrei heran, so werden hierfür 5 Punkte entwertet.

 

5.    Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte)

 

HZ für „Fuß gehen“, „Ablegen“, „Aufsitzen“

 

Vor Beginn der Übung 1 eines anderen Hundes legt der HF seinen vorher abgeleinten Hund mit dem HZ für „Ablegen“ an einem vom LR angewiesenen Platz aus gerader Gst ab, und zwar ohne die Führerleine oder irgendeinen Gegenstand bei ihm zu lassen. Nun geht der HF ohne sich umzusehen innerhalb des Prüfungsgeländes wenigstens 30 Schritte vom Hund weg und bleibt in Sicht des Hundes mit dem Rücken zu ihm ruhig stehen. Der Hund muss ohne Einwirkung des HFs ruhig liegen, während der andere Hund die Übungen 1 bis 4 zeigt. Auf Anweisung des LRs geht der HF zu seinem Hund und stellt sich an dessen rechte Seite. Nach ca. 3 Sek. Muss sich der Hund nach Anweisung des LRs auf das HZ für „Aufsitzen“  schnell und gerade in die Gst aufsetzen.

 

Unruhiges Verhalten des HFs sowie andere versteckte Hilfen, unruhiges Liegen des Hundes bzw. zu frühes Aufstehen/Aufsitzen des Hundes beim Abholen werden entsprechend entwertet.

 

Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber am Ablageplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Entfernt sich der Hund vor Vollendung der Übung 2 des vorgeführten Hundes um mehr als 3 Meter vom Ablageplatz, so ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten. Verlässt der Hund nach Abschluss der Übung 2 den Ablageplatz, erhält er eine Teilbewertung. Kommt der Hund dem HF beim Abholen entgegen, erfolgt eine Punktentwertung bis 3 Punkten.

 

 

B)  Prüfung im Verkehr:

 

 

Allgemeines:

 

Die nachfolgenden Übungen finden außerhalb des Übungsgeländes in einem geeigneten Umfeld innerhalb von geschlossenen Ortschaften statt. Der LR legt mit dem Prüfungsleiter fest, wo und wie die Übungen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege oder Plätze) durchgeführt werden. Der öffentliche Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Die Durchführung dieses Teils der Prüfung erfordert wegen ihrer Eigenart einen erheblichen Zeitaufwand. Die Leistungsanforderungen dürfen nicht durch oberflächliche Abnahme vieler Hunde beeinträchtigt werden.

 

Punkte werden für die einzelnen Übungen des Teiles B nicht vergeben. Für das Bestehen dieser Prüfungsabteilung  ist der gesamte Eindruck über den sich im Verkehr/Öffentlichkeit bewegenden Hund maßgeblich.

 

Die nachfolgend beschriebenen Übungen sind Anregungen und können durch den LR individuell auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der LR ist berechtigt, bei Zweifeln in der Beurteilung der Hunde Übungen zu wiederholen bzw. zu variieren.

 

Prüfungsablauf

1.    Begegnung mit Personengruppe

Auf Anweisung des LRs begeht der HF mit seinem angeleinten Hund einen angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der LR folgt dem Team in angemessener Entfernung.

 

Der Hund soll an der linken Seite des HFs an lose hängender Leine – mit der Schulter auf Kniehöhe des HFs – willig folgen.

 

Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber hat sich der Hund gleichgültig zu verhalten.

 

Auf seinem Weg wird der HF von einem vorbeilaufenden Passanten (Auftragsperson) geschnitten. Der Hund hat sich neutral und unbeeindruckt zu zeigen.

 

HF und Hund gehen weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe von mindestens 6 Personen, in der eine Person den HF anspricht und mit Handschlag begrüßt. Der Hund hat auf Anweisung durch den HF neben ihm zu sitzen oder zu liegen und hat sich während der kurzen Unterhaltung ruhig zu verhalten.

 

2.    Begegnung mit Radfahrern

Der angeleinte Hund geht mit seinem HF einen Weg entlang und wird zunächst von hinten von einem Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen gibt. In großem Abstand wendet der Radfahrer und kommt HF und Hund entgegen. Dabei werden nochmals Klingelzeichen gegeben. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen HF und vorbeifahrenden Radfahrer befindet.

 

Der angeleinte Hund hat sich den Radfahrern gegenüber unbefangen zu zeigen.

 

3.    Begegnung mit Autos

Der HF geht mit seinem angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines der Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen. Während HF und Hund weitergehen, hält ein Auto neben ihnen. Die Fensterscheibe wird herunter gedreht und der HF um eine Auskunft gebeten. Dabei hat der Hund auf Anweisung des HFs zu sitzen oder zu liegen. Der Hund hat sich ruhig und unbeeindruckt gegenüber Autos und allen Verkehrsgeräuschen zu zeigen.

 

4.    Begegnung mit Joggern oder Inline Scatern

 

Der HF geht mit seinem angeleinten Hund eine ruhigen Weg entlang. Mindestens zwei Jogger überholen ihn, ohne das Tempo zu vermindern. Haben sich die Jogger entfernt, kommen erneut Jogger dem Hund und HF entgegen und laufen an ihnen vorbei, ohne die Geschwindigkeit herabzusetzen. Der Hund muss nicht korrekt bei Fuß gehen, darf die überholenden bzw. entgegenkommenden Personen jedoch nicht belästigen. Es ist statthaft, dass der HF seinen Hund während der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringt. Statt der Jogger können auch ein oder zwei Inline Scater den Hund und HF überholen und ihnen wieder entgegenkommen.

 

5.    Begegnung mit anderen Hunden

Beim Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes mit HF hat sich der Hund neutral zu verhalten. Der HF kann das HZ für „Fuß gehen“ wiederholen oder den Hund bei der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringen.

 

6.    Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren

Auf Anweisung des LRs begeht der HF mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der HF auf Anweisung des LRs und befestigt die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen.

 

Der HF begibt sich außer Sicht in ein Geschäft oder einen Hauseingang.

 

Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen.

 

Während der Abwesenheit des HFs geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem angeleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa fünf Schritten am Prüfungshund vorbei.

 

Der alleingelassene Hund hat sich während der Abwesenheit des HFs ruhig zu verhalten. Den vorbei geführten Hund (keine Raufer verwenden) hat er ohne Angriffshandlung (starkes Zerren an der Leine, andauerndes Bellen) passieren zu lassen. Auf Richteranweisung wird der Hund wieder abgeholt.

 

Anmerkung

Es bleibt dem amtierenden LR überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit jedem Hund an den jeweils vorgesehenen Orten durchführen, oder ob er alle Prüflinge nur einige Übungen absolvieren lässt, und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso verfährt.

 

 

Quelle: Verein für Deutsche Schäferhunde e.V. 

 

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